Die Feuerwehr in Rieblingen
… besteht bereits seit dem 2. September 1880.
Lage und Zuständigkeit
Bundesland: Bayern
Regierungsbezirk: Schwaben
Landkreis: Dillingen an der Donau
Verwaltung: Stadt Wertingen
Postleitzahl: 86637
Die Feuerwehr Rieblingen ist eine von insgesamt acht Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Wertingen.
Die Einwohnerzahl der Stadt beträgt aktuell knapp 9200.
Unsere Wehr ist primär für den Ortsteil Rieblingen und den Weiler Neuschenau zuständig.
Der Schutzbereich umfasst ca. 380 Einwohner. Gefahrenpotenziale bilden neben zahlreichen landwirtschaftlichen Anwesen auch ein kleiner und ein mittlerer Gewerbebetrieb sowie eine viel befahrene Umgehungsstraße (Staatstraße 2033), welche an Rieblingen vorbei führt.
Das Gerätehaus befindet sich in der Asbacher Straße 3 in Rieblingen.
Alarmiert wird mittels Funkmeldeempfänger und Sirene durch die Integrierte Leitstelle in Augsburg.
Zusätzlich wird die aktive Mannschaft per Smartphone-App (aPager der Firma Alamos) alarmiert. Im Gerätehaus werden über einen Bildschirm und ein Tablet im Fahrzeug sämtliche Daten zur Alarmierung angezeigt. Infos zur App-Alarmierung
Der Feuerwehrverein
Üblicherweise hat die Freiwillige Feuerwehr einen Verein, der die Mannschaft stellt. Natürlich gibt es neben den aktiven auch passive Mitglieder sowie Förder- und Ehrenmitglieder. Und selbstverständlich einen Vereinsvorstand, der hier vorgestellt wird (gewählt am 15. Februar 2020).
1. Vorstand: Thomas Döhnel
2. Vorstand: Benjamin Schröttle
Schriftführer: Willibald Breindl
Kassierer: Daniel Fiebig
Beisitzerinnen: Alexandra Benz und Nicole Dirr
Kassenprüfer: Anja Stoll und Peter Berchtenbreiter
1. Kommandant: Christian Thoma
2. Kommandant: Daniel Heider
Vereinssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Rieblingen
In der Generalversammlung vom 23. Februar 2019 wurde die Neufassung der Vereinssatzung einstimmig beschlossen, so dass sie mit den turnusgemäßen Neuwahlen bei der Generalversammlung 2020 in Kraft treten wird.
Änderungen zur alten Satzung betrafen insbesondere die Zusammensetzung des Vorstandes bzw. die Erweiterung um zwei Beisitzer*innen.